Bürgerstiftung Berlin
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§ 2 Stiftungszweck
"(1) Der Zweck der Stiftung ist
1. die Förderung der Jugendpflege, insbesondere die Förderung der Integration gesellschaftlicher Randgruppen von Jugendlichen und sobald die Erträge aus einem über das in § 3 Abs. 1 Satz 1 genannte Stiftungsvermögen[1] hinaus angesammelten Stiftungsvermögen dies erlauben,
2. die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz des freiheitlichen Rechtsstaats, des Bewusstseins für politische und gesellschaftliche Verantwortung des einzelnen und der Vermittlung von Fähigkeiten und Erfahrungen, welche die Übernahme dieser Verantwortung erleichtern,
3. die Förderung der Völkerverständigung, insbesondere die Förderung des Friedlichen und achtungsvollen Zusammenlebens,
4. die Förderung von Kultur und Kunst, insbesondere der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur.(2) Die Stiftung verwirklicht nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel ihren Zweck insbesondere durch Anregung und Förderung von
zu 1. Hilfs- und Betreuungsprojekten für Jugendliche zur Vermittlung der für ein eigenverantwortliches Leben erforderlichen sozialen Kompetenzen,
zu 2. Vortragsveranstaltungen, Seminaren, Praktika und Wettbewerben,
zu 3. Begegnungen Jugendlicher im In- und Ausland,
zu 4. Veranstaltungen, Wettbewerben, Ausschreibungen von Förderpreisen und Gewährung von Stipendien.(3) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck in eigenen Vorhaben und in Vorhaben von anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 2 Abgabenordnung. Die Förderung besteht insbesondere in finanziellen Zuwendungen der Stiftung und in Mitarbeit der von der Stiftung für gemeinnütziges Engagement gewonnenen Bürger.
(4) Die Förderung soll den Menschen in Berlin und seiner Umgebung zugute kommen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
(5) Die Stiftung verwirklicht den in Absatz 1 genannten Zweck auch durch die Verbreitung der Idee der Bürgerstiftung in Deutschland und Weitergabe ihrer Erfahrungen. [...]"[2]
Medien
- Flyer
- Newsletter (2003ff.)
- 10 Jahre Bürgerstiftung Berlin | Tagesspiegel-Beilage vom 22.09.2009 (6 MB)
- ↑ 300.000 DM; vgl. Satzung der Bürgerstiftung Berlin
- ↑ Satzung der Bürgerstiftung Berlin, hier zitiert nach dem Stand: 10.04.2010
Ausgabe: 10.04.2010 | Ѡ Α&Ω @_1004
