Bundesfreiwilligendienstgesetz

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Bundesfreiwilligendienstgesetz
BFDG


Stichworte: Bundesfreiwilligendienst | Freiwilligendienst
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Notiz

Der " Bericht der Bundesregierung zu Prüfaufträgen zur Zukunft der Freiwilligendienste, Ausbau der Jugendfreiwilligendienste und der generationsübergreifenden Freiwilligendienste als zivilgesellschaftlicher Generationenvertrag für Deutschland" hatte im Juli 2011 noch ein Bundesfreiwilligendienstegesetz im Blick, mit dem offenbar eine Regelung aller Freiwilligendienste angedacht war. Der im November 2011 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend spricht dagegen nur noch von einem Bundesfreiwilligendienstgesetz und spiegelt die Engführung der engagementpolitischen Diskussion zu den Freiwilligendiensten auf Bundesebene seitdem auf nur noch eine Dienstform.

Der aktuell bekannte Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist im dort angeführten einschlägigen "Artikel 2 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG)", in dem offenbar das Nähere geregelt werden soll, bisher noch unausgeführt bzw. öffentlich nicht zugänglich.[1]

Text: -jor.



  1. Vgl. BMFSFJ 2010, 3


Ausgabe: 28.11.2010 | ☼ Ѡ Α&Ω @_1011

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